Wehrleiterseminar in Bad Fredeburg
Am Samstagvormittag standen zwei Fachvorträge auf dem Programm. Im ersten Teil wurde den Teilnehmern der Wasserförderzug für den Regierungsbezirk Arnsberg vorgestellt. Thomas Hengstebeck als Zugführer sowie zwei weiteren Kameraden der Feuerwehr Olpe stellten die im Rahmen der überörtlichen Hilfe in jeden Regierungsbezirk installierte, besser als HFS-System bekannte Einheit vor. Dazu hatten sie das Wechselladerfahrzeug, welches das Kernstück der Einheit bildet, aus Olpe mitgebracht. Nach einer kurzen theoretischen Einführung stellten die Kameraden die einzelnen Elemente des Abrollbehälters mit dem Pumpen- und Schlauchmodul sowie den Antriebseinheiten vor. Thomas Hengstebeck erläuterte den Teilnehmern, das die Einheit bereits mehrfach im Realeinsatz war, unter anderem im Sommer bei einem Hochwassereinsatz, aber auch im Übungsbetrieb bei der Großübung von zwei Feuerwehrbereitschaften im August am Hennesee seine Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt hat.
Im zweiten Fachvortrag stellten Dietmar Cronauge und Martin Bach von der Unfallkasse NRW die in der Änderung befindliche neue UVV Feuerwehr vor, sowie Pflichten und Notwendigkeiten zum Thema Gefährdungsbeurteilungen im Feuerwehrdienst vor. Dietmar Cronauge stellte zum Thema Gefährdungsbeurteilungen klar heraus dass die geltenden Feuerwehrdienstvorschriften im Einsatz und Übungsdienst eine zusätzliche Gefährdungsbeurteilung teilweise überflüssig macht, aber im Bereich der Beurteilung von Gefahren in Feuerwehrgerätehäusern die Bürgermeister in der Verantwortung stehen.
Der Samstagnachmittag wurde als Dienstbesprechung durchgeführt mit dem Schwerpunkt der Lehrgangsplanung auf Kreis- und Landesebene für das Jahr 2017 sowie der Einsatznachbesprechung von mehreren ABC- Einsätzen in diesem Jahr im HSK.
Am Sonntagvormittag folgte der verbandliche Teil des Seminars mit Berichten aus den einzelnen Arbeitskreisen des FV HSK sowie der Terminplanung für das Jahr 2017. In einem weiteren Fachvortrag stellte Ralf Fischer aus Bad Fredeburg, der als Vorsitzender des AK Recht im VdF NRW und als hauptberuflicher Amtsgerichtsdirektor bestens mit dem Thema vertraut ist, Neuerungen und Besonderheiten aus dem seit dem 01.01.2016 in Kraft getretenen BHKG vor.