Ausbildung der Feuerwehr Hochsauerlandkreis
Auszug aus dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG):
"§ 32 - Ausbildung, Fortbildung und Übungen
(1) .... Die weitergehende Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Angehörigen öffentlicher Feuerwehren obliegt den kreisfreien Städten und Kreisen."
Zur Erfüllung dieser Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung unterhält der Hochsauerlandkreis die Kreisausbildungsstelle am
Zentrum für Feuerschutz und Rettungswesen
Steinwiese 3, 59872 Meschede
Hier finden Sie Informationen zu den weitergehenden Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im HSK.